Pflegegrad
Viele Kinder mit einer seltenen chronischen Erkrankung haben Anspruch auf einen Pflegegrad.
Ein Pflegegrad ist auch Voraussetzung für zahlreiche weitere Leistungen (z. B. Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege).
Alltagshilfe
Diese Seite bietet einen ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten für den Alltag mit einem chronisch kranken Kind. Da die Angebote und Voraussetzungen je nach Bundesland und auch je nach Krankenkasse variieren können, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch den Sozialen Dienst des SPZ, einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband in Ihrer Umgebung.
Auch der Austausch mit anderen Betroffenen kann im Alltag helfen und praktische Tipps im Umgang mit der Erkrankung bringen.
Kontaktieren Sie und gerne.
GdB
Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag vom Versorgungsamt festgestellt.
Er ermöglicht Nachteilsausgleiche, z. B. Steuererleichterungen, Fahrdienste oder einen Kita-/Schulhelfer.
Eingliederungshilfe
Wenn die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist, können Kinder Eingliederungshilfe erhalten, z. B. durch Integrationshilfe in Kita oder Schule, Heilpädagogische Frühförderung oder Assistenzleistungen im Alltag.
Der Antragsweg unterschiedet sich nach Bundesländern.
Entlastungsleistung
Wenn Eltern ihr krankes Kind zuhause pflegen müssen, haben sie ggf. Anspruch auf Kinderkrankengeld (Krankenkasse), Entlastungsleistungen nach SGB XI oder Verhinderungspflege (z. B. bei Erschöpfung oder Terminen).
Frühförderung
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen haben Anspruch auf Frühförderung – z. B. Logopädie, Ergotherapie, heilpädagogische Förderung.
Frühförderstellen beraten zu Angeboten, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten.
Familienentlastung
Familienentlastende Dienste (FED) und Familienunterstützende Dienste (FUD) unterstützen Familien mit pflegebedürftigen oder chronisch kranken Kindern, damit Eltern auch einmal durchatmen können.
Mögliche Angebote sind u.a. die Stundenweise Betreuung des Kindes, Freizeitangebote, Begleitung zu Terminen etc.